1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Kunde/Kundin Golf Tours St. Andrews den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reise-Ausschreibung für die Golf Tours St. Andrews als Vermittler des jeweiligen Vertragspartners verantwortlich zeichnet. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der/die Anmelder*in für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch Golf Tours St. Andrews als Vermittler des jeweiligen Vertragspartners an den Anmelder zustande.

2. Bezahlung

Der/die Reiseteilnehmer*in hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Leistet der/die Kunde/Kundin die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist Golf Tours St. Andrews berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß Absatz 7 zu belasten.

Bei Zahlung mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) wird ein Service-Entgelt in Höhe von 2% vom Reisepreis erhoben.

3. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich nach den Angaben von Golf Tours St. Andrews als Vermittler und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Diese Angaben sind bindend. Golf Tours St. Andrews behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der/die Reiseteilnehmer*in vor Antritt Ihrer Reise selbstverständlich informiert wird.

Gemäß Reise-Ausschreibung handelt es sich bei allen Angeboten von Golf Tours St. Andrews nicht um Pauschalreisen. Alle Leistungen, die nicht in der Reise-Ausschreibung aufgeführt sind, werden – auf ausdrücklichen Kundenwunsch - additional hinzugebucht. Zahlungen für Additional-Leistungen werden sofort fällig. Golf Tours St. Andrews übernimmt für Leistungen, die nicht in der Leistungs-Ausschreibung aufgeführt sind, keinerlei Verantwortung.

Dies gilt im Besonderen für Flugbuchungen und Leihwagen-Anmietungen, für die ausdrücklich der/die Kundin Verantwortung trägt. Änderungen, Sonderwünsche und Stornierungen im Zusammenhang mit nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen hat der/die Kunde/Kundin ebenfalls direkt mit den Anbietern der Zusatz-Leistungen abzuklären (siehe dazu auch Punkt 9: Fremdleistungen).

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und von Golf Tours St. Andrews nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über Leistungsänderungen wird der/die Reiseteilnehmer*in unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung durch das Vertragshotel ist der/die Reiseteilnehmer*in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht hat er/sie unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber dem gebuchten Vertragshotel bzw. Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews geltend zu machen.

5. Rücktritt / Kündigung durch den Kunden

Der/die Reiseteilnehmer*in kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden. Gleichwohl empfiehlt Golf Tours St. Andrews für eine dauerhafte Dokumentation der Rücktrittserklärung, diese entweder per E-Mail an info@golftour.de vorzunehmen oder diese per Einschreiben an Golf Tours St. Andrews, Fürstenrieder Straße 105, 80686 München zu senden.

Tritt der/die Kunde/Kundin vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie die Reise nicht an, so verliert Golf Tours St. Andrews den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Golf Tours St. Andrews eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
  • vom 29. -15. Tag vor Reiseantritt 40%
  • vom 14.- 8. Tag vor Reiseantritt 60%
  • vom 7. - 3. Tag vor Reiseantritt 75%
  • ab 2 Tage vor Reiseantritt 95%
  • und am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (No-Show) 100% des Endreisepreises.

Golf Tours St. Andrews behält sich vor, anstelle der vorstehenden Sätze eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Golf Tours St. Andrews nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Golf Tours St. Andrews verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

Dem/der Reiseteilnehmer*in bleibt es unbenommen, den Nachweis eines wesentlich geringeren oder nicht entstandenen Schadens als den geforderten Anteil zu erbringen. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht in den Reiseleistungen enthalten. Golf Tours St. Andrews empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Buchung der Reiseleistungen sowie den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflichtversicherungen.

6. Ersatzperson / Umbuchung durch den Kunden

Lässt sich der/die Kunde/Kundin vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 60.- pro Person erhoben.

7. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der/die Reiseteilnehmer*in Abhilfe verlangen. Der Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Golf Tours St. Andrews kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der/die Kunde/Kundin verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews) zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der/die Kunde/Kundin die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er/sie von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den/die Kundin wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der/die Reisende ihm hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Vertragspartner verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des/der Kunden/Kundin gerechtfertigt ist.

8. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der/die Reiseteilnehmerin innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise dem Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Reiseteilnehmer*in ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche der Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen de/der Kundin und dem Vertragspartner von Golf Tours St. Andrews Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der/die Kunde/Kundin oder der Vertragspartner die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Beschränkung der Haftung

Vertragliche Haftungsbeschränkung:

Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden durch den/die Reisende weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder für einen dem/der Kunden/Kundin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Golf Tours St. Andrews empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Deliktische Haftungsbeschränkung:

Die deliktische Haftung des Leistungsträgers (Vertragspartner der Golf Tours St. Andrews) für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde/Kundin und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Fremdleistungen:

Golf Tours St. Andrews haftet generell auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen zusätzlich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Beförderungs-leistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind.

10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für Einreise-Bestimmungen durch staatliche Behörden oder für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa ist Golf Tours St. Andrews nicht verantwortlich, sondern der/die Reisende selbst. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen/ihren Lasten.

In jedem Fall sollte der/die Reisende sich bei ihrem zuständigen Konsulat/Botschaft über die Einreisevorschriften erkundigen.

11. Reisebedingungen / Gerichtsstand

Golf Tours St. Andrews
Fürstenrieder Straße 105
80686 München
Tel. +49 (0)89 566723
info@golftour.de
www.golftour.de
Umsatz-Steuer ID: DE129775785