1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde GOLF TOURS ST. ANDREWS den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch GOLF TOURS ST. ANDREWS an den Anmelder zustande.

2. Bezahlung

Der Reiseteilnehmer hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Nach Entgegennahme der Anzahlung wird Ihnen der Reisepreis-Sicherungsschein gemäß § 651k BGB Absatz 3 BGB ausgehändigt. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes befindet sich bei den Reiseunterlagen. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist GOLF TOURS ST. ANDREWS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß Absatz 7 zu belasten.

3. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich nach den Angaben von GOLF TOURS ST. ANDREWS und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für GOLF TOURS ST. ANDREWS bindend. GOLF TOURS ST. ANDREWS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Antritt Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und von GOLF TOURS ST. ANDREWS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt / Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden. Gleichwohl empfehlen wir Ihnen unverbindlich für eine dauerhafte Dokumentation Ihrer Rücktrittserklärung, diese entweder per E-Mail an info (at) golfcard.de vorzunehmen oder diese schriftlich an GOLF TOURS ST. ANDREWS, Fürstenrieder Straße 105, 80686 München zu senden.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GOLF TOURS ST. ANDREWS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GOLF TOURS ST. ANDREWS eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
  • vom 29. -15. Tag vor Reiseantritt 30%
  • vom 14.- 8. Tag vor Reiseantritt 50%
  • vom 7. - 3. Tag vor Reiseantritt 70%
  • und ab 2 Tage vor Reiseantritt 80%
  • und am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (No-Show) 90% des Endreisepreises.

GOLF TOURS ST. ANDREWS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit GOLF TOURS ST. ANDREWS nachweist, dass GOLF TOURS ST. ANDREWS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist GOLF TOURS ST. ANDREWS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis eines wesentlich geringeren oder nicht entstandenen Schadens als die von uns geforderte Pauschale zu erbringen. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist, wenn nicht anders und ausdrücklich in der Reiseausschreibung erwähnt, NICHT im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen RRV bei Buchung der Reise sowie den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflichtversicherungen

(Reiseversicherungsleistungen sind im Package der Golf Fee Mastercard oder -VisaCard enthalten)

6. Ersatzperson / Umbuchung durch den Kunden

Lässt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 30.- pro Person erhoben.

7. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Gewährleistung / HaftungsbeschränkungenWerden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. GOLF TOURS ST. ANDREWS kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. GOLF TOURS ST. ANDREWS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung oder GOLF TOURS ST. ANDREWS anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn GOLF TOURS ST. ANDREWS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Reisende GOLF TOURS ST. ANDREWS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von GOLF TOURS ST. ANDREWS verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise GOLF TOURS ST. ANDREWS gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche der Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Beschränkung der Haftung

  • Vertragliche Haftungsbeschränkung:
    Die vertragliche Haftung von GOLF TOURS ST. ANDREWS für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    • a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    • b) soweit GOLF TOURS ST. ANDREWS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. GOLF TOURS ST. ANDREWS empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
  • Deliktische Haftungsbeschränkung:
    Die deliktische Haftung von GOLF TOURS ST. ANDREWS für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  • Fremdleistungen:
    GOLF TOURS ST. ANDREWS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von GOLF TOURS ST. ANDREWS sind.
  • Wir haften jedoch
    • a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
    • b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Für Einreise-Bestimmungen durch staatliche Behörden oder für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa ist GOLF TOURS ST. ANDREWS nicht verantwortlich, sondern der Reisende selbst. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir den Reisenden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. In jedem Fall sollten Sie sich bei ihrem zuständigen Konsulat/Botschaft über die Einreisevorschriften erkundigen.

11. Reisebedingungen / Gerichtsstand

Veranstalter: GOLF TOURS ST. ANDREWS
Fürstenrieder Straße 105
80686 München
Fax +49 (0)89 58 41 45
Tel. +49 (0)89 56 67 23
www.golftour.de
Umsatz-Steuer ID: DE129775785