1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Golf Tours St. Andrews nachfolgend Golf Tours und dem Erwerber der Leistungen der Golftours.
  2. Die Lieferungen und Leistungen von Golf Tours erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ergänzend gelten die im Angebot zur Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen. Dem Abonnenten/Erwerber sind die AGBs bekannt, sie werden ausdrücklich vereinbart und werden Vertragsbestandteil.
  3. Die Leistungen der Golf Tours können weltweit erworben werden.

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

  1. Der Abschluss einer Reise oder der Erwerb einer Golfclub-Mitgliedschaft via Golf Tours ist ein bindendes Angebot. Golf Tours kann dieses Angebot selbst oder über ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen annehmen.
  2. Die Betreuung und Verwaltung der Abonnementverträge nach diesen AGBs wird von Golf Tours oder von einem Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen.

3. Lieferung und Leistung

  1. Die Golfclub-Mitgliedschaft beginnt nach der Bestellung durch den Abonnenten.
  2. Die Transport und die Zustellung des gültigen Golfclub-Ausweises erfolgt auf dem Postweg weltweit durch Golf Tours oder durch ein Dienstleistungsunternehmen.

4. Obliegenheiten des Abonnenten

  1. Der Abonnent ist verpflichtet die Golfclub-Mitgliedschaft für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Bezugspreis zu zahlen.

5. Bezugsentgelte

  1. Der Abonnent hat die Golfclub-Mitgliedschaft die vereinbarten Gebühren im Voraus zu entrichten, die jeweilige Höhe ergibt sich aus dem Vertrag.
  2. Die Bezugspreise unterliegen der geltenden Preisbindung von Golf Tours. Golf Tours wird die Bezugspreise anpassen, wenn dies aufgrund gestiegener Mitgliedsbeiträge der jeweiligen Partner-Golfclubs erforderlich wird. Diese Preiserhöhungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
  3. Golf Tours ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen.

6. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestbezugszeit ist ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestbezugszeit ergibt sich aus dem der Bestellung zugrunde liegenden Angebot. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestbezugszeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (mindestens um jeweils weitere 12 Monate). Der Vertrag kann dann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Bezugszeit gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.
  3. Die Kündigung ist in jedem Falle schriftlich per Einschreiben oder Fax an die betreuende Stelle auszusprechen.

7. Datenschutz

  1. Der Abonnent ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die einschlägigen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden von Golf Tours eingehalten.
  2. Der Abonnent ermächtigt Golf Tours Adress-Daten und Adress-Änderungen zur vertragsgemäßen Erfüllung an beauftragte Dienstleistungsunternehmen weiterzugeben.

8. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, der betreuenden Stelle unverzüglich schriftlich mit. Änderungen und die Aufhebung von Abonnementverträgen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen bleiben von diesem Formerfordernis unberührt.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
  3. Die Parteien vereinbaren für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, den Gerichtsstand München.